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Unsere Familiengeschichte

Der Lebensweg einer ostdeutschen Adelsfamilie

Die Maltza(h)n 1194-1945

Der älteste Quellennachweis für die Geschichte der Familie Maltzahn ist eine Urkunde aus dem Jahre 1194. In ihr wird Bernhard de Mulsan unter den Schiedsrichtern aufgezählt, die Bischof Idfried für seine Verhandlungen mit dem Ratzeburger Domkapitel über eine Teilung der Stiftsgüter des 1154 von Heinrich dem Löwen gegründeten Bistums Ratzeburg berufen hatte.

Die Schreibweise „Mulsan“ stammt vermutlich aus dem Wendischen und es wird angenommen, dass Bernhard de Mulsan um die Mitte des 12. Jahrhunderts aus dem Herzogtum Lüneburg (dem Wendenland) in die Grafschaft Ratzeburg eingewandert ist. In einigen Urkunden war neben Mulsan auch Mulzian, Multsan und Moltsan zu lesen. Nach 1270 führten die Familienstämme bis zum späten Mittelalter den Namen Moltzan.

Erst Bernd Moltzan, der als erster in Verbindung mit dem Kaiserhof und der oberdeutschen Ritterschaft kam, unterschrieb zu Beginn des 16. Jhd. als Maltzan, da er der Meinung war, Maltzan entspreche der oberdeutschen Sprache, während Moltzan plattdeutsch sei. Seine Nachfahren wurden auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 in den Reichsherrenstand erhoben und mit Gütern in Schlesien beliehen.

Der Piceur Cress vor dem Gutshof Pinnow im Jahr 1852, gemalt von Ernst Litfaß, dem Erfinder der Litfaßsäule

1875 wurde den von Maltzahn’s die Freiherrenwürde zuerkannt

Der pommersche Familienstamm Helmuth von Maltzahn (inzwischen mit Dehnungs-„h“) auf Kummerow wurde von Kaiser Joseph II. in den Freiherrenstand erhoben unter gleichzeitiger Namensführung eines Grafen von Plessen. Der Grafenstand war an das Plessensche Majorat Ivenack gekoppelt.

1766 wurde diese Standesregelung von Friedrich II. von Preußen anerkannt mit der Bedingung, dass der jeweilige Majoratsherr von Ivenack den Doppelnamen eines Freiherrn von Maltzahn Graf von Plessen führe. Carl Freiherr von Maltzahn Graf von Plessen gründete das Vollblutgestüt in Ivenack und – zusammen mit zwei weiteren Mitstreitern – die erste Rennbahn auf europäischem Festland: die Rennbahn Bad Doberan.

Allen übrigen Mitgliedern des Geschlechts von Maltzahn wurde im deutschen Kaiserreich 1875 durch eine Kabinettsorder die Freiherrenwürde zuerkannt.

Der Weg nach Mecklenburg und Vorpommern

Der Weg der Maltzahn nach Mecklenburg und Vorpommern begann mit Bernhard von Mulsan, der als erster des Geschlechts 1194 in das Rampenlicht der Geschichte trat. Er gehörte vermutlich zu den Rittern, die nach der militärischen Unterwerfung der slawischen Gebiete ihren Beitrag zur systematischen Germanisierung, Christianisierung und Kolonisierung des Ostens geleistet haben.

Zuvor waren die ersten Grundzüge einer politischen Territorialordnung durch Heinrich den Löwen bereits festgelegt. Der Herzog hatte drei Bistümer gegründet: 1154 Ratzeburg, 1163 Lübeck und 1167 Schwerin. Zu deren Schutz waren die Grafschaften Ratzeburg und später Schwerin entstanden. Bernhard Mulsan war bischöflich Ratzeburger Lehnsmann.

Über die nachfolgenden Jahrhunderte besaßen und bewirtschafteten die Maltzahn Lehnsgüter in ganz Mecklenburg und Vorpommern. Aller Lehnsbesitz war zur Zeit der Kolonisation nur persönliches Lehen des Fürsten, d.h. ein Leihbesitz für besondere Leistungen. Spätestens beim Tode des beliehenen Ritters fiel das Gut zurück an den Lehnsherrn, den Fürsten.

Die Maltzahn zählten zu den mächtigsten und einflussreichsten Familien

Kostspielige Kriege, Repräsentationsstil, politisch-diplomatische Aktivitäten und ständig umfangreichere und kostspieligere Rechtsstreitigkeiten über unklare Besitzverhältnisse brachten die Landesfürsten in wachsende finanzielle Schwierigkeiten. Zu deren Beseitigung griffen sie immer häufiger zu der Möglichkeit der Verpfändung großer Lehnsgüter, um zu Geld zu kommen.

Dadurch wurden die ursprünglichen Grundlagen des Lehnsverhältnisses entscheidend verändert. Wer gegen Geld einen Pfandbesitz – ein „Pfandgut“ – erhalten hatte, war nun nicht mehr nur dienstverpflichteter Lehnsmann, sondern zugleich auch Gläubiger seines Lehnsherrn. Im Todesfalle ging zwar das verpfändete Gut nach Lehnsrecht in die Verfügungsgewalt des Fürsten zurück, nach Pfandrecht aber blieb das Gut in der Hand der erbberechtigten Familienmitglieder, wenn der Fürst die Pfandsumme (das Darlehen) nicht zurückzahlen konnte.

Das war zunehmend der Fall. Dadurch profitierten die Maltzahn: sie zählten um 1900 zu den mächtigsten, einflussreichsten und reichsten Familien des Gebietes nordöstlich der Elbe. Die Maltzahn waren aber nicht nur Landwirte, sondern auch in der Politik als Diplomaten zahlreich und erfolgreich vertreten.

Das Familienwappen der Maltzahn: in den Farben Blau, Rot und Gold zeigt es zwei Hasenköpfe und Weinranken

Das Wappen der Maltzahns

Das Maltzahnsche Wappen enthält zwei Hasenköpfe und einen Weinstockzweig mit drei Blättern und stammt einer Urkunde zufolge aus dem Jahre 1293. Die Maltzahnschen Wappenfarben sind blaugold. Das Wappen befand sich auf Siegeln, die einer Urkunde an Stelle der Unterschrift Rechtskraft verliehen.

Vornehmlich waren die Wappen militärische Erkennungszeichen. Als die Ritter während ihrer zahlreichen Kämpfe noch von Kopf bis Fuß in Ritterrüstungen steckten, ließ sich während des Gefechtes Freund und Feind kaum voneinander unterscheiden. Deshalb bemalten die Ritter ihre Schilde mit Wappen, farbigen Figuren und ihre Helme mit bestimmten Farbkombinationen.

Später übernahmen auch die Mannschaften diese Zeichen- und Farbkombinationen auf ihre Schilde und Kleidung, um ihre Zugehörigkeit zum Ritter zu dokumentieren und als geschlossener Kampfverband kenntlich zu sein. Über die Jahrhunderte reduzierte sich die Bedeutung der Wappen als militärische Erkennungsmarke zum Familienzeichen.

Der Wappenspruch der Freiherren Maltzahn lautet seit damals: „nec timide, nec tumide, sed omnia moderate“ – „Nicht furchtsam, nicht verwegen, sondern alles mit Maß“

Ehemalige Besitztümer

Um 1900 verfügten die Maltzahn über Güter in Mecklenburg, Vorpommern, Schlesien, Brandenburg und Polen mit einem Umfang von 44.219 Hektar oder 442.190.000 Quadratmeter.

Dazu gehörten die Güter Ivenack (mit Basepohl, Zolkendorf, Fahrenholz, Klockow, Weitendorf, Grischow, Krummsee, Goddin, Borgfeld), Grubenhagen (mit Großenluckow, Moltzow, Rambow), Penzlin (mit Werder, Lübkow, Kruckow, Wustrow, Rahnenfelde), Peckatel (mit Brustorf, Peutsch, Langhagen), Gützkow (mit Adamshof, Hüttenhof, Röckwitz), Kummerow (mit Leuschetin, Wüstgrabow, Pinnow, Duckow), Sarow (mit Ganschendorf, Utzedel/Dorotheenhof), Osten-Schmarsow (mit Vanselow, Leppin, Roidin, Teusin), Wolde (mit Gültz, Marienhöhe, Prützen, Hermannshöh, Schossow) Wodarg und Werder, Militsch (in Schlesien), Birkholz (in Brandenburg) und Goslub (in Polen).

Schloss Ulrichshusen

1562 baut „Ulrich“ sein „hus“, sein „Ulrichshusen“. Sechzig Jahre später zerstört ein großes Feuer die Burg. Bernd-Ludolph von Maltzan, Wallensteins Quartiermeister, baute das Schloss in nur zwei Jahren 1624-26 wieder auf. 1993 entschließen sich Helmuth und Alla von Maltzahn Ulrichshusen zu kaufen und wieder aufzubauen. Derzeit ist Schloss Ulrichshusen ein Hotel und gilt als musikalisches Zentrum der Festspiele Mecklenburg-Vorpommerns.

Gut Sommersdorf

Sommersdorf wurde erstmals im Jahr 1222 urkundlich erwähnt. Bis zur Auflösung des Klosters in Verchen gehörte Gut Sommersdorf zum Kloster. Dann wurde es Nebengut (Pertinenz) zu Kummerow, einem Gut der von Maltzahn. Danach wurde das 800 Hektar große Gut abgetrennt und eigenständig. Heute ist es Eigentum der Gemeinde, die das Gutshaus im Jahre 2005 teilsanieren ließ. Für Veranstaltungen kann der Saal des Gutshauses angemietet werden.

Schloss Ivenack in der Nähe von Stavenhagen

Schloss Ivenack

Auf dem Gelände des Schlosses stand ursprünglich ein Nonnenkloster. Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg. Im Jahr 1709 erhielt Ernst Christoph von Koppelow im Tausch das herzogliche Amt Ivenack mit den dazugehörigen Nebengütern und baute das Schloss und die Kirche Ivenack wieder auf. Seine Witwe heiratete Helmuth von Plessen. Dieser starb kinderlos, so dass Ivenack an seinen Neffen, einen von Maltzahn fiel. Schloss Ivenack ist derzeit im Besitz eines Dänen.

Bildquelle: v. Maltzahn